Erwerb Führerscheinklassen C / CE
Die Fahrerlaubnisklassen C / CE berechtigen uneingeschränkt zum Führen von allen Lastkraftwagen und Anhängern sowie Sattelzügen.
Lehrgangsdauer:
30 Tage
Abschluss:
Führerschein Klassen C / CE
Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG
Für eine Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer ist die Eintragung der Kennzahl 95 in der Führerschein
zwingend erforderlich. Wer einen Führerschein der Klasse C neu erworben hat, wird in der Grundqualifikation auf die erforderliche IHK-Prüfung vorbereitet.
Lehrgangsdauer:
30 Tage
Abschluss:
IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Weiterbildung BKrFQG
Jeder Berufskraftfahrer muss sich innerhalb von fünf Jahren in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden. Dies ist im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz verankert. Diese Regelung ist grundsätzlich verpflichtend bei jeder gewerblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht.
Sie erhalten nach jedem Schulungstag ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde.
Lehrgangsdauer:
5 Tage
Abschluss:
Weiterbildungszertifikate gem. BKrFQG
ADR-Basis Gefahrgutschulung + Tank
Der erfolgreiche Abschluss des Basislehrgangs ADR berechtigt zum Transport von Gefahrgut als Schütt– und Stückgut. Mit
dem Aufbaukurs Tank erwerben Sie zusätzlich die Berechtigung Gefahrgüter in Tanks zu transportieren.
Lehrgangsdauer:
5 Tage
Abschluss:
IHK-Prüfung
Ladungssicherung gem. VDI 2700 ff
Die Ladungssicherung ist für alle Verantwortlichen im Transportgewerbe ein wichtiges Thema. Insbesondere der Fahrer trägt ein hohes Maß an Verantwortung für einen sichere Gütertransport.
Lehrgangsdauer:
3 Tage
Perfektions- und Rangiertraining
Rangiertraining mit Lastkraftwagen und Anhängern sowie Sattelkraftfahrzeugen.
Lehrgangsdauer:
5 Tage
Unterrichtszeiten:
von 8.00 – 15.00 Uhr
Fördermöglichkeit:
Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und andere Kostenträger mittels Bildungsgutschein möglich.