Bildung - eine Investition in Ihre Zukunft.

+49 (0) 2162-3641297

Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereichen tätig zu werden. Dies betrifft Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t im Güterkraftverkehr sowie Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Die „Beschleunigte Grundqualifikation“ ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Führerschein der Klasse D nach dem 10.09.2008 oder ein Führerschein der Klasse C nach dem 10.09.2009 erworben wurde.

Der Nachweis über die Teilnahme am Unterricht erfolgt über eine Bescheinigung der anerkannten Ausbildungsstätte. Mit Vorlage dieser Bescheinigung wird die Teilnehmerin / der Teilnehmer bei der zuständigen IHK zur Prüfung zugelassen.

Lehrgangsinhalte:

Beschleunigte Grundqualifikation zur Eintragung der Kennzahl 95

Lehrgangsdauer:

30 Tage

Unterrichtszeiten:

von 8.00 – 15.30 Uhr

Zielgruppe:

Kraftfahrer/innen, die im Besitz der Führerscheinklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind und für die Eintragung der Kennzahl 95 die beschleunigte Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung benötigen.

Fördermöglichkeiten:

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter möglich.

Downloads: