Für das Berufsbild des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifikationen entwickelt und erprobt. Die Teilqualifizierung TQ1 „Güter befördern“ ist ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Dieser Qualifizierungsbaustein ist von den Industrie und Handelskammern anerkannt.
Sie erlangen fundierte Kenntnisse über die fachgerechte Ladungssicherung, den Umgang mit Gefahrgut und die wichtigen rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs.
Am Ende des Lehrgangs werden Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einer internen Prüfung festgestellt und Sie erhalten von uns ein qualifiziertes Zeugnis.
Soweit Sie Interesse haben, sich nach dieser Qualifizierung noch die restlichen Ausbildungsinhalte anzueignen, besteht die Möglichkeit, die Zulassung zur so genannten Externenprüfung vor der IHK zu erlangen. Damit erhält man nachträglich die Chance, eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abzuschließen.
Lehrgangsinhalte:
- Ersthelfer-Schulung
- Fahrschultheoretische Ausbildung
- Fahrschulpraktische Ausbildung
- Rechtsvorschriften Kraftverkehr
- Kfz-Technik
- Arbeits– und sozialrechtliche Bestimmungen
- Zoll und internationales Transportrecht
- Arbeitsschutz
- Verkehrssicherheitslehre
- Ladungssicherung gem. VDI 2700 ff
- ADR Gefahrgutschulung
- Perfektions– und Rangiertraining
- Gabelstapler-Fahrerschulung gem. BGV D 27
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Voraussetzungen:
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Vorbesitz FSK B (alt 3)
- Es dürfen keine behördlichen oder medizinischen Einwände gegen den Erwerb der Führerscheinklassen C / CE vorliegen
Lehrgangsdauer:
6 Monate incl. Praktikum
Unterrichtszeiten:
montags bis freitags von 8.00 – 15.00 Uhr
Fördermöglichkeit:
Bei Vorliegen entsprechender persönlicher Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und andere Kostenträger mittels Bildungsgutschein möglich.